LSVA

Am 1.1.2001 wurde in der Schweiz und in Liechtenstein die „Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe“ LSVA eingeführt, als weltweit erste Schwerverkehrsabgabe, die auf allen Straßen eines Landes für alle Lkw gilt. Für jede Lastwagenfahrt muss bezahlt werden, und die Höhe hängt von gefahrenen Kilometern, dem zugelassenen Fahrzeuggewicht und der Emissionsklasse ab. Als Grundlage für die Kostenberechnung werden die Infrastrukturkosten und die externen Kosten des Verkehrs herangezogen. Damit ist das Verursacherprinzip in Kraft: wer Kosten für die Allgemeinheit verursacht, muss sie auch tragen.

Was unterscheidet die LSVA von LKW-Mauten in anderen europäischen Ländern?

1) Sie gilt auf allen Straßen.

Eine unkomplizierte Technik machts möglich: In allen Lkw ist ein Abbuchungsgerät (on-board-unit, kurz OBU) angebracht und mit dem Tacho verbunden. Startet der Fahrzeug-Motor, startet auch die OBU und verbucht jeden gefahrenen Kilometer, egal ob auf einer kleinen Nebenstraße oder der Autobahn gefahren wird. Lärm und Luftverschmutzung entstehen schließlich auch überall und auf allen Straßenkategorien.

Überfährt das Fahrzeug die Grenzen der Schweiz, wird die OBU durch ein entsprechendes Gerät an der Grenze automatisch ausgeschaltet. Fährt ein Lkw in die Schweiz ein, wird die OBU an der Grenze automatisch in Gang gesetzt.

2) Ab 3,5 Tonnen werden alle LKW einbezogen.

Die Regelungen in der Schweiz und Liechtenstein sind konsequent, während bei der EU die Schlacht um Ausnahmeregelungen tobt. In der jetzt geltenden Richtlinie können die nationalen Mauten auch auf Lkw ab 12 Tonnen begrenzt werden. Das war als Übergang gemeint, und ab 2012 sollte für alle die Untergrenze 3,5 Tonnen gelten. Aber verschiedene Länder, angeführt von Deutschland wollen durchsetzen, dass die bisherige Regelung dauerhaft beibehalten wird.

3) Die externen Kosten werden berücksichtigt.

Die Europäische Union wird noch lange darüber streiten. Bei der Schweizer LSVA wurden dagegen von Anfang an gesellschaftliche Kosten in die Preisbildung einbezogen, nämlich jene Kosten, die durch Unfälle, die Beeinträchtigung von Umwelt und Gesundheit und Zeitverluste durch Staus entstehen.

4) Die LSVA ist teurer als die Mauten.

Der Unterschied ergibt sich zwangsläufig aus der Tatsache, dass die Schweiz auch die Nebenwirkungen des Verkehrs einkalkuliert, die EU das aber (noch) nicht erlaubt hat.

Abgabekategorie Eurokategorie
(Emissionskategorie)
Tarife
(Rappen pro Tonnenkilometer)
I Euro 2, 1, 0 und vorher 3,07 Rp./tkm (2,3 c/tkm)
II Euro 3 2,66 Rp./tkm (2 c/tkm)
III Euro 4, 5, 6 und später 2,26 Rp./tkm (1,7 c/tkm)

Zum Vergleich: die Lkw-Maut in Deutschland

In Deutschland variieren die Mautsätze zwischen 14 und 28 Cent pro Fahrzeug-Kilometer, je nach Schadstoffklasse und Achsenzahl. Das heißt:

ein 12-Tonner zahlt zwischen 1,16 und 2,4 Cent pro Tonnenkilometer,
ein 40-Tonner zahlt zwischen 0,4 und 0,70 Cent pro Tonnenkilometer.

Zum Weiterlesen:

LSVA Schweiz:
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen/steuern_abgaben/00379/index.html
Lkw-Maut Deutschland:
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/UI/die-lkw-maut-fragen-und-antworten.


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